Für die Erbringung von Werbedienstleistungen durch die Specific Media Germany GmbH, Friedenstraße 22b, 81671 München, nachfolgend „Specific Media”, gegenüber dem Kunden, nachfolgend „Advertiser“, nachfolgend zusammen auch „Parteien“ genannt, gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB:
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1.
Definitionen
“Advertiser” bezeichnet jegliche Werbetreibende und/oder Werbeagenturen, zu deren Gunsten Specific Media auf den Publisher-Websites auf der Grundlage dieses Vertrags Advertising Inventory zur Verfügung stellt.
“Advertising Inventory” bezeichnet die Werbeflächen, die auf den Publisher-Websites für Werbemittel zur Verfügung gestellt werden.
“Advertising Regulations and Standards” bezeichnet alle anwendbaren gegenwärtigen und zukünftigen Verhaltensrichtlinien, Urteile, Entscheidungen, Richtlinien, Anweisungen und/oder Vorschriften eines Advertising Regulators in ihrer jeweils gültigen Fassung.
“Advertising Regulators” sind insbesondere die Landesmedienanstalten, die länderübergreifenden Gremien der Landesmedienanstalten, die Bundesnetzagentur und jegliche sonstige staatliche oder überstaatliche Behörde, die für die von Specific Media angebotenen Dienstleistungen zuständig ist.
“Advertising Services” bezeichnet die Bereitstellung von Werbemitteln und/oder des SMART Stats Interface für den Publisher zum Zweck ihrer Darstellung auf den Publisher-Websites.
„Beginn der Werbekampagne“ bezeichnet die erste Einblendung der Werbemittel im Netzwerk von Specific Media.
“Click” bezeichnet den von Specific Media unternommenen Versuch, einen Viewer von einer Publisher-Website an eine vom Advertiser benannte URL umzuleiten.
"Cookie" bezeichnet alle Dateien, Daten, sonstige Vorrichtungen und/oder Objekte, die auf dem Rechner eines Users gespeichert werden, um die Aktivitäten des Users (für jegliche Zwecke) darzustellen, nachzuvollziehen, zu identifizieren und/oder zu authentifizieren.
“Downtime” bezeichnet alle Zeitabschnitte, in welchen SMART Stats nicht verfügbar ist oder in denen es Specific Media nicht möglich ist, Werbemittel auf den Publisher-Websites zu platzieren.
“End Date” bezeichnet den in der Insertion Order festgeschriebenen Zeitpunkt, zu dem eine Kampagne endet.
“Impression” bezeichnet die einmalige Anzeige eines Werbemittels, welche Specific Media einem Viewer auf den Publisher-Websites zugänglich macht.
“Insertion Order” bezeichnet das Standardformular von Specific Media, in welchem das Advert für die Bereitstellung im Netzwerk von Specific Media und die vom Advertiser an Specific Media hierfür zu zahlenden Gebühren detailliert festgehalten sind.
"Publisher" bezeichnet einen Betreiber, der ein Publishing Agreement mit Specific Media abgeschlossen hat, um dem Netzwerk von Specific Media beizutreten und Werbemittel für die Advertiser darzubieten.
“Publisher-Website(s)” bezeichnet die Website und Webseiten des Publishers und/oder alle Websites Dritter, die den Publisher dazu bevollmächtigt haben, für sie Advertising Inventory zu verkaufen.
"Privacy Law" bezeichnet das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutzrichtlinie 95/46, die E-Privacy-Richtlinie 2002/58 sowie alle weiteren, hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre anwendbaren Gesetze in ihrer jeweils gültigen Fassung.
"SMART Stats” bezeichnet einen gesicherten und Passwort-geschützten Bereich innerhalb von der Website von Specific Media, der es dem Publisher sowie dem Advertiser erlaubt, auf der Website des Publishers veröffentlichte Werbekampagnen zu dirigieren, zu bearbeiten und zu überwachen.
“Start Date” bezeichnet den in der Insertion Order festgeschriebenen Zeitpunkt, zu dem eine Werbekampagne beginnt.
“Netzwerk von Specific Media” bezeichnet diejenige Auswahl von Publisher-Websites, auf denen Specific Media jeweils Werbemittel darbietet.
“User” bezeichnet jede Person, die die Websites von Publishern aufruft, einschließlich aller Viewers.
„Vertrag“ bezeichnet zusammen den zwischen Specific Media und dem Advertiser abgeschlossenen Rahmenvertrag, diese AGB sowie die jeweilige Insertion Order(s).
“Viewer” bezeichnet jede Person, die das Internet benutzt und eine Impression oder andere Kenntnisnahme eines Werbemittels durch entsprechendes Anklicken auslöst.
“Werbemittel” bezeichnet einen Text, Hyperlink, HTML-Code, Button, Banner oder eine andere graphische Darstellung oder Textdatei, die der Advertiser Specific Media zu Werbezwecken auf Publisher-Websites zur Verfügung stellt.
Soweit sich für die o. a. Begriffsdefinitionen aus dem Zusammenhang keine andere Bedeutung ergibt, umfassen die Begriffe im Singular auch den Plural und umgekehrt, Bezeichnungen eines Geschlechts auch das jeweils andere Geschlecht, Begriffe, die Personen bezeichnen, auch Personenvereinigungen, nicht inkorporierte Verbände und Partnerschaften; jegliche Bezugnahme auf eine gesetzliche Bestimmung impliziert deren Anwendung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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Vertragsgegenstand, Abwehrklausel
2.1Die Bestimmungen des Vertrags regeln die gesamte Vertragsbeziehung zwischen Specific Media und dem Advertiser abschließend und definieren die Rechte und Pflichten beider Parteien für die Bereitstellung von Advertising Services durch Specific Media zugunsten des Advertisers.
2.2Die Bestimmungen des Vertrags gelten ausschließlich und haben in jedem Fall Vorrang vor etwaigen widersprechenden Geschäftsbedingungen des Advertisers, auch wenn Specific Media letzteren nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch, wenn Specific Media mit der Ausführung von Insertion Orders in Unkenntnis widersprechender Geschäftsbedingungen des Advertisers vorbehaltlos beginnt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Advertisers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Specific Media ihrem Einbezug in den Vertrag ausdrücklich zustimmt.
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Mitwirkungspflichten des Advertisers
3.1Der Advertiser stellt Specific Media alle Werbemittel spätestens zwei (2) Arbeitstage vor dem in der Insertion Order genannten Start Date vollständig und fehlerfrei zur Verfügung. Werbemittel, die Rich-Media-Technologiekomponenten enthalten, sind spätestens zehn (10) Arbeitstage vor dem in der Insertion Order genannten Start Date zur Verfügung zu stellen.
3.2Legt der Advertiser das Advert nicht innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach dem Start Date vor, behält sich Specific Media das Recht vor, nach Benachrichtigung des Advertisers die Insertion Order mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen und alle Werbemittel-Platzierungen freizugeben. In diesem Fall treffen Specific Media keine weiteren Verpflichtungen; der Vergütungsanspruch bleibt hiervon jedoch unberührt.
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Ausführung der Insertion Orders
4.1Die Platzierung und Schaltung des jeweiligen Werbemittels im Netzwerk von Specific Media erfolgt wie in der jeweiligen Insertion Order festgelegt.
4.2Specific Media behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Werbemittel abzulehnen, zu überarbeiten oder zu entfernen, bzw. vom Advertiser zu verlangen, diese zu korrigieren, zu überarbeiten oder zu ersetzen, falls Specific Media begründeterweise annimmt, dass solche Werbemittel gegen Zusicherungen des Advertisers in dem Vertrag verstoßen oder nicht mit den Advertising Regulations and Standards von Specific Media für Werbung im Netzwerk von Specific Media übereinstimmen. Der Advertiser akzeptiert, dass Specific Media für den Fall der Nichterfüllung dieser Anforderungen durch den Advertiser das jeweilige Werbemittel ablehnen bzw. aus dem Netzwerk von Specific Media entfernen kann.
4.3Specific Media hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kampagne die gesamte Anzahl an Tagen, wie in der Insertion Order angegeben, läuft. Im Fall von Verzögerungen, die Specific Media nicht zu vertreten hat, kann jedoch das Start Date und/oder End Date von Specific Media nach vorheriger Benachrichtigung an den Advertiser geändert werden. Als Verzögerung dieser Art gilt insbesondere die verspätete Lieferung der Werbemittel durch den Advertiser nach Ziff. 3.
4.4Nimmt Specific Media während der Laufzeit des Vertrags Umgestaltungen und/oder wesentliche Veränderungen am Netzwerk von Specific Media vor, wird Specific Media dem Advertiser Platzierungen bereitstellen, die nach dem Ermessen von Specific Media in Gestaltung und Wert äquivalent sind.
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Mindestbuchungsvolumen
5.1Das Mindestbuchungsvolumen beträgt 5.000€ netto, d.h. abzgl. aller gewährten Rabatte. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Specific Media.
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Stornierung
6.1Der Advertiser ist berechtigt, Insertion Orders vollständig oder teilweise zu stornieren. Bei vollständiger oder teilweiser Stornierung nach dem Start Date ist der Advertiser zur Zahlung einer pauschalen Stornogebühr in Höhe des vollen Netto-Auftragwerts der stornierten Insertion Order zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer verpflichtet. Der Netto-Auftragswert der Stornierung errechnet sich aus der während der Laufzeit der Insertion Order höchst möglichen Anzahl an Impressions zu dem in der Preisliste jeweils genannten Preis. Bei vollständiger oder teilweiser Stornierung innerhalb einer Woche vor dem Start Date, beträgt die pauschale Stornogebühr 50 % des Netto-Auftragwerts der stornierten Insertion Order zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Storniert der Advertiser die Insertion Order vollständig oder teilweise eine Woche vor dem Start Date, ist kein pauschales Entgelt zu zahlen.
6.2Specific Media ist berechtigt, Insertion Orders des Advertisers zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zu stornieren. Die Haftung von Specific Media beschränkt sich in diesem Fall auf die Rückzahlung bereits erhaltener Rechnungsbeträge für die Werbekampagne, abzüglich der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
6.3Stornierungen bedürfen stets der Schriftform.
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Mängelrügepflicht, Nacherfüllung durch Specific Media
7.1Der Advertiser ist verpflichtet, das platzierte Werbemittel unverzüglich nach dem Start Date zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt das platzierte Werbemittel als vertragsgemäß.
7.2Zeigt Specific Media aus Gründen, die der Advertiser nicht zu vertreten hat, weniger als 95% (basierend auf den Statistiken des Publishers) der in der Insertion Order festgelegten Anzahl an anzuzeigenden Werbemittel an, kann Specific Media nach ihrer Wahl : (i) den in der Insertion Order festgeschriebenen Zeitraum verlängern, bis die volle Anzahl an Werbemitteln platziert wurde; (ii) die verbleibende Anzahl der nicht platzierten Werbemittel nach freiem Ermessen in einem zukünftigen Zeitraum im Netzwerk von Specific Media positionieren und platzieren; (iii) die verbleibende Anzahl der nicht platzierten Werbemittel wie von beiden Parteien anderweitig vereinbart zeigen. Specific Media ist berechtigt, eine vom Advertiser bevorzugte Darbietungsform abzulehnen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
7.3Voraussetzung für die Geltendmachung der Rechte des Advertisers nach Ziff. 6.2 ist, dass dieser innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt der Abrechnung und der darin enthaltenen Aufschlüsselung der Gebühren sämtliche Abweichungen zwischen dieser Aufschlüsselung und den Informationen oder Statistiken auf SMART Stats gegenüber Specific Media schriftlich rügt. Abweichungen, die nicht fristgerecht gerügt werden, gelten als genehmigt.
7.4Beträgt der unter 6.2 genannte Platzierungsausfall von Werbemitteln genau 5% oder weniger der in der Insertion Order festgelegten Anzahl an anzuzeigenden Werbemitteln, ist Specific Media ungeachtet der Umstände für diesen Ausfall nicht zur Nacherfüllung verpflichtet.
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Überwachung
8.1Specific Media wird SMART Stats mit dem Ziel betreiben, die Anzahl an Impressions und Clicks auf jedes Werbemittel zu zählen, und diese Information in einem sicheren, speziellen Bereich im System von Specific Media ablegen, auf welchen neben dem Publisher nur der Advertiser und Specific Media Zugriff haben. Der Zugriff auf SMART Stats erfolgt über eine von Specific Media bereitgestellte Benutzeridentifikation und ein Passwort. Der Advertiser trägt dafür Sorge, sowohl Benutzeridentifikation als auch Passwort vertraulich zu behandeln und sicher zu verwahren.
8.2Specific Media betreibt ein selbst entwickeltes, elektronisches Bewertungssystem zu dem Zweck, die Berechtigung einer durch Click oder Impression erfolgten Anfrage eines Viewers nach einem Werbemittel durch Umleitung auf eine vom Advertiser bezeichnete URL zu überwachen. Dieses System ist nicht fehlerfrei, und Specific Media ist nicht für Betrug eines Viewers oder eines Dritten einschließlich des Eigentümers oder Betreibers von Publisher-Websites oder deren Angestellten verantwortlich.
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Nutzung von SMART Stats Daten
Specific Media behält sich das Recht vor, die von SMART Stats bereitgestellten oder in sonstiger Weise aus der Überwachung der Kampagne resultierenden Informationen zu nutzen, soweit dadurch nicht anwendbare Gesetze verletzt und an Dritte keine Informationen preisgegeben werden, die sich spezifisch auf die Identität des Advertisers oder seiner Werbemittel beziehen.
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Zahlung, Abrechnung
10.1Die Leistungen von Specific Media vergütet der Advertiser zu den jeweils gültigen Preisen, wie sie in der der Insertion Order beigefügten Preisliste bezeichnet sind, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Abrechnung von Leistungen durch Specific Media erfolgt je nach Art der Werbekampagne durch monatliche Abrechnung auf Basis von Impressions von Werbemitteln.
10.2Wenn die Auftragserteilung über eine Agentur erfolgt, können 15% AE-Provision in Abzug gebracht werden.
10.3Bei Zahlungsrückstand des Advertisers kann Specific Media Zinsen in Höhe von jährlich acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Specific Media unbenommen.
10.4Darüber hinaus behält sich Specific Media das Recht vor, die Platzierung von Werbemitteln im Netzwerk von Specific Media für die Dauer des Zahlungsrückstands zu verweigern bzw. zu unterbrechen.
10.5Gegen Ansprüche von Specific Media kann der Advertiser nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Advertisers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
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Downtime
11.1Computer und Telekommunikationssysteme sind nicht fehlerfrei und erfordern zeitweise Downtime. Demzufolge sichert Specific Media keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Internets, des Netzwerks von Specific Media von SMART Stats, sonstiger Webseiten von Specific Media oder der Publisher-Websites zu, wird jedoch stets dafür Sorge tragen, die unter ihrem unmittelbaren Einfluss stehende Downtime zu minimieren. Der Advertiser kann aufgrund etwaiger Downtime wegen Vertragsverletzung oder aus anderen Rechtsgründen keine Rechte geltend machen. Sofern möglich, wird Specific Media den Advertiser über etwaige Downtime, die unter ihrem unmittelbaren Einfluss steht, im Voraus informieren.
11.2Dauert eine derartige Downtime ununterbrochen länger als 24 Stunden an, verlängert sich die Laufzeit der Insertion Order entsprechend.
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Garantien durch den Advertiser
Der Advertiser versichert und garantiert, dass:
er alle notwendigen Rechte innehat, die ihm die Nutzung aller Werbemittel erlauben, die er Specific Media gemäß dem Vertrag zur Verfügung stellt;
die Nutzung, die Wiedergabe, der Vertrieb, die Übertragung und/oder die Darstellung aller Werbemittel oder sonstiger Materialien, auf die User über Links Zugang haben, sowie sämtliche Dienstleistungen oder Produkte, die den Usern mittels der Werbemittel zugänglich gemacht werden,
kein „Unrechtmäßiges Verhalten“ beinhalten, das heißt, keine anwendbaren Gesetze, Bestimmungen, Codizes, Standards oder Vorschriften (insbesondere keine Privacy Laws) verletzen und gegen keine Copyrights, Patente, Waren- oder Dienstleistungsmarken sowie Geschäftsgeheimnisse verstoßen, kein Geschäftsgebaren und keine Geschäftsgeheimnisse kopieren oder sonstige persönliche, ethische, vertragliche, dingliche und/oder datenschutzrechtliche Rechte Dritter verletzen;
kein „Unangebrachtes Verhalten“ beinhalten, das heißt, keine Spyware, Viren, obszönes, gewalttätiges, missbräuchliches, diskriminierendes, rassistisches, Hass förderndes, Sicherheitssysteme umgehendes Verhalten und/oder unrechtmäßig erlangte Software enthaltendes Material bewerben oder beinhalten;
das Verhalten Dritter nicht tolerieren und/oder fördern, welches seinerseits entweder Unrechtmäßiges Verhalten oder Unangebrachtes Verhalten darstellen würde;
die Zielseite jedes Werbemittels (d.h. die Website des Advertisers, auf die der Endnutzer umgeleitet wird) einen hervorgehobenen Hinweis auf die Datenschutzerklärung des Advertisers enthält, wobei diese Erklärung mindestens die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher über Benachrichtigung, Weitergabe und Wahlmöglichkeiten sowie zur Verarbeitung, Verwendung, Weitergabe und Sicherung persönlicher Angaben durch den Advertiser enthalten muss;
alle Verbraucherinformationen, von denen der Advertiser im Verlauf einer Werbekampagne Kenntnis erlangt, ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken verwendet werden;
er keine Kampagne, Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die von Minderjährigen nur illegal erwerben, besitzen oder nutzen können,
der Advertiser den User, bevor etwaige Computerprogramme auf dessen Rechner geladen werden, einschließlich solcher Programme, die üblicherweise als Adware oder Spyware bezeichnet werden, allerdings ausschließlich Cookies (soweit deren Verwendung in der Datenschutzerklärung des Advertisers offengelegt ist), benachrichtigt und dessen ausdrückliche Zustimmung einholt.
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Lizenzeinräumung
13.1Der Advertiser räumt Specific Media (unter Beachtung der Insertion Order) eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz ein, die es Specific Media erlaubt, das in der Insertion Order beschriebene Werbemittel im Netzwerk von Specific Media zu übertragen, öffentlich darzubieten, öffentlich abzuspielen, zu speichern, zu kopieren und zu vertreiben, einschließlich aller erforderlichen Rechte an entsprechenden Marken, Firmenbezeichnungen und Logos, die in den Werbemitteln enthalten sind. Der Advertiser versichert und garantiert, rechtlich befugt zu sein, Specific Media diese Lizenz einzuräumen.
13.2Specific Media räumt dem Advertiser für dessen Geschäftsbetrieb die zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränkten Rechte an allen Daten ein, die direkt über die Werbekampagne des Advertisers – wie in der jeweiligen Insertion Order festgelegt – generiert wurden.
13.3Der Advertiser räumt Specific Media das einfache und zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränkte Recht ein, die unter 12.2 definierten Daten für interne Zwecke einschließlich der internen und externen allgemeinen Auswertung und Analyse (beispielsweise der Anzahl der Clicks und Impressions) sowie für die Optimierung der Werbekampagne für die Lieferung der Werbemittel und für sonstige für Specific Media verfügbares Advertising Inventory zu nutzen, zu verarbeiten und zu speichern.
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Freistellung
Der Advertiser stellt Specific Media von allen Ansprüchen unabhängig von deren Rechtsnatur und Rechtsgrund frei, die Dritte gegen Specific Media wegen der Werbemittel oder deren Inhalt, insbesondere hinsichtlich der unter Ziff. 11 dieser AGB bestimmten Sachverhalte, geltend machen.
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Vertraulichkeit
15.1Keine Partei darf Dritten als vertraulich gekennzeichnete oder objektiv ihrem Inhalt nach vertrauliche Informationen der anderen Partei offen legen oder sonst Dritten zugänglich machen, einschließlich aller im Zusammenhang mit dem Geschäft, den Produkten oder Dienstleistungen von Specific Media bzw. dem Advertiser und diesem Vertrag erhaltenen Informationen. Jede Partei trägt dafür Sorge, dass ihre Angestellten, Vertreter, Berater und Vertragshändler ebenfalls dieser Verpflichtung nachkommen. Diese Verpflichtung gilt ohne zeitliche Einschränkung fort.
15.2Diese Bestimmung gilt nicht für Informationen, die
allgemein öffentlich zugänglich sind oder der anderen Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder später rechtmäßig Gegenstand der öffentlichen Kenntnis werden;
später rechtmäßig durch unverbundene Dritte in den Besitz der anderen Partei gelangen;
aufgrund gerichtlicher Anordnung oder von Maßnahmen hoheitlicher Verwaltungsbehörden oder als Ergebnis der anwendbaren Gesetze oder Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung offen gelegt werden müssen;
im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags offen gelegt oder genutzt werden oder in einem Werbemittel enthalten sind.
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Haftungsbeschränkung, Verjährung
16.1Specific Media haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz, (i) soweit Specific Media oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, oder (ii) im Falle der Verletzung sonstiger Vertragspflichten, soweit die Ansprüche des Advertisers auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Specific Media oder ihren leitenden Angestellten oder auf Vorsatz ihrer sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Specific Media stets auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
16.2In allen anderen Fällen sind Schadenersatzansprüche des Advertisers – ungeachtet des Rechtsgrunds des geltend gemachten Anspruchs (insbesondere aus unerlaubter Handlung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen sonstiger Pflichtverletzungen) – ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder arglistigem Handeln, bei von Specific Media abgegebenen Garantien sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
16.3Soweit die Schadenersatzhaftung von Specific Media nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und verbundenen Unternehmen und zwar auch dann, wenn der Advertiser anstelle von Schadenersatz statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend macht.
16.4Alle Schadenersatzansprüche gegen Specific Media verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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Höhere Gewalt
17.1Keine Partei haftet der anderen in irgendeiner Form für Zerstörungen, Schäden oder Verzögerungen aufgrund von Höherer Gewalt (einschließlich Krieg, Aufstand, Bürgerkrieg, Streik, Aussperrung und andere industrielle Dispute, Feuer, Diebstahl, Explosion, Erdbeben, Naturkatastrophen, Überflutung, Trockenheit, Unwetter, Nichtverfügbarkeit von Lieferungen, Vorräten, Produkten, Disks oder anderen Medienträgen, Enteignung oder sonstige hoheitliche Maßnahmen durch Regierung, lokale Behörden oder sonstige rechtliche Organe). Dennoch wird jede Partei alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, auch während Umständen höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag möglichst fortzuführen bzw. wieder aufzunehmen.
17.2Im Falle höherer Gewalt wird die betroffene die andere Partei umgehend schriftlich über diese Umstände und deren Umfang informieren sowie eine zeitliche Abschätzung über deren voraussichtliche Dauer abgeben.
17.3Im Falle eines Zeitraums höherer Gewalt von mehr als dreißig (30) Tagen, kann die eine Partei den Vertrag gegenüber der anderen Partei kündigen.
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Laufzeit; Beendigung
18.1Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrags und hat die in ihm bestimmte Laufzeit. Für die Dauer der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
18.2Beide Parteien haben das Recht, die Insertion Order außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
18.3Specific Media kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, kündigen, wenn sie begründeten Anlass zur Annahme hat, dass (i) ein Werbemittel Garantien oder Zusicherungen des Advertisers nach dem Vertrag verletzt oder zu verletzen droht, (ii) der Advertiser überschuldet oder zahlungsunfähig wird oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder (iii) der Advertiser wiederholt oder fortgesetzt trotz einer Abmahnung durch Specific Media gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstößt, es sei denn, eine Abmahnung kann objektiv aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung nicht erwartet werden.
18.4Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch Specific Media aus wichtigem Grund oder der unberechtigten Kündigung durch den Advertiser werden die Vergütung und sonstige Kosten für Werbemittel, die bis zum Beendigungsdatum platziert werden, mit Datum der Kündigung zur Zahlung fällig.
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Abtretung
Die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten des Advertisers darf dieser nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Specific Media auf Dritte übertragen oder abtreten.
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Rechte Dritter
Soweit nicht ausdrücklich in dem Vertrag anderweitig bestimmt, wird der Vertrag allein zugunsten beider Parteien und der Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von Specific Media geschlossen und räumt Dritten weder Rechte ein noch ist er für diese vollstreckbar.
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Gesamte Vereinbarung, Abänderung und Verzicht
Der Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen Specific Media und dem Advertiser. Eine Änderung des Vertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und für und von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wurde. Gleiches gilt für Nebenabreden und Änderungen bestehender Vereinbarungen sowie für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
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Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Advertiser als Nichtkaufmann keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche durch Specific Media nicht bekannt ist.
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Anwendbares Recht
Der Vertrag zwischen Specific Media und dem Advertiser unterliegt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich deutschem Recht.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam, widerrechtlich oder unvollsteckbar sein, so berührt die die restlichen Bestimmungen des Vertrags nicht, der unverändert und im weitest rechtlich möglichen Umfang in Kraft und vollstreckbar bleibt.
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